4.1.4. Bezüglich der Diskrepanz zwischen dem Job Coaching-Bericht vom 14. März 2023 (VB 89) einerseits und der medizinischen Einschätzung der RAD-Ärztin, derjenigen der Kreisärzte und derjenigen im EFL-Bericht andererseits ist festzuhalten, dass der Job Coaching-Bericht sowohl den für die EFL zuständigen Ärzten (VB 100.19 S. 17 f.) als auch den Kreisärzten (VB 100.16) vorlag. Insbesondere die Kreisärzte der Suva führten aus, versicherungsmedizinisch sei die von handchirurgischer Seite berichtete Verschlechterung bzw. die 50%ige Arbeitsfähigkeit gemäss dem Jobcoaching- Bericht, bei neurologisch dokumentierter klinischer und elektrodiagnosti-