bestehe aus versicherungsmedizinischer Sicht eine 87.5%ige Arbeitsfähigkeit (VB 134 S. 4). Des Weiteren sei aus unfallchirurgischer-versicherungsmedizinischer Sicht noch zu berichten, dass am 6. und 7. November 2023 im Zentrum für Arbeitsmedizin und Ergonomie und Hygiene in Q._____ eine Evaluation der arbeitsbezogenen funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) erfolgt sei. Wie dem Bericht vom 30. Januar 2024 über diese Untersuchung zu -4-