Aus Sicherheitsgründen sollten keine Leitern bestiegen und keine Gerüstarbeiten durchgeführt werden. Vermieden werden sollten Arbeiten mit der rechten Hand bei Verletzungsbzw. Verbrennungsgefahr aufgrund fehlender Schutzmechanismen hinsichtlich fehlender Sensibilität [zum Beispiel Arbeiten mit heissen Flüssigkeiten]. Dem Beschwerdeführer sollte auch eine Möglichkeit gewährleistet werden, die rechte Hand immer wieder zu entlasten, so dass insgesamt eine zusätzliche Pause [ca. 1 Std. pro Tag] notwendig sei.) bestehe aus versicherungsmedizinischer Sicht eine 87.5%ige Arbeitsfähigkeit (VB 134 S. 4).