2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 6. Januar 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 144) zu Recht verneint hat.