2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. Oktober 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 9. Oktober 2024 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter o/e-Kostenfolge (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.