Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 7. Juli 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer Einwände gegen den Vorbescheid erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und gewährte dem Beschwerdeführer daraufhin vom 1. Dezember 2022 bis zum auf Wunsch des Beschwerdeführers erfolgten Abbruch der Eingliederungsmassnahme am 3. März 2023 ein Job Coaching sowie ein Aufbautraining und entsprechende Taggelder.