1. Der 1979 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund unfallbedingter Beschwerden an der rechten Hand und am rechten Handgelenk (Unfallereignis vom 27. April 2021) am 12. August 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und gewährte dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen in Form eines Deutschkurses. Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 7. Juli 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.