5.3. Dr. med. univ. B._____ legte in seinem Bericht vom 1. Februar 2024 dar, weshalb die Unfallkausalität für die 2018 objektivierten Befunde nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben sei. Zum Ereignis vom 10. Oktober 2022 und den darüber hinaus geltend gemachten Beschwerden nahm er hingegen keine Stellung. Zwar führte er aus, am 6. Oktober 2022 sei erneut ein MRI des linken Kniegelenks durchgeführt worden, welches erwartungsgemäss ein Fortschreiten der Komplexläsion nach der Operation aus dem Jahr 2018 gezeigt habe. Das vom Beschwerdeführer geltend gemachte Ereignis datiert jedoch nach dem MRI vom 6. Oktober 2022.