1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer ist bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 3. Mai 2018 meldete er der Beschwerdegegnerin, er sei am 21. April 2018 "aus ca 1 m höhe aus der leiter ausgerutsch[t]" und habe sich dabei "Kopf und fuss gestos[s]en" und sich dabei verletzt. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge vorübergehende Leistungen (für Heilbehandlung/Taggeld). Am 23. November 2022 meldete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin sodann, er habe sich am 10. Oktober 2022 beim Heben eines Boilers das Knie verdreht und sich dabei verletzt.