1. Dieser Beschwerde wird stattgegeben. Dementsprechend werden die KVG-Versicherungsprämien von Oktober 2013 bis Januar 2015 sowie die Prämien für die Monate August und September 2019 für erloschen und uneinbringlich erklärt. 2. Protestgebühren, Auslagen und wiederkehrende Kosten." -3- 2.2. Mit Verfügung vom 19. November 2024 trat die Instruktionsrichterin auf das Gesuch um Erlass superprovisorischer Massnahmen nicht ein. 2.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 21. März 2025, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen.