2. 2.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 8. November 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "I. Auf superprovisorischer Basis: 1. Dieser Beschwerde wird stattgegeben. Folglich wird das von Helsana eingeleitete Rückforderungsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ausgesetzt. 2. Protestgebühren, Auslagen und wiederkehrende Kosten. II. In der Sache selbst. I. Hauptsächlich: 1. Dieser Beschwerde wird stattgegeben. Somit steht fest, dass der Entscheid vom 5. Februar 2020 A._____ von der Helsana SA nicht mitgeteilt wurde.