Monat und Jahr] als Verwaltungsrat der PMEDA AG geamtet. In dieser Eigenschaft habe er seine Aufsichtspflichten ungenügend wahrgenommen, weshalb ihn ein "persönliches Mitverschulden an der mangelhaften Organisation der PMEDA AG" treffe und er "persönlich für die grob fehlerhaften Gutachten der PMEDA AG mitverantwortlich" sei. Aufgrund dieser Umstände bestünden Zweifel an der "erforderlichen Sorgfalt" von Dr. med. B._____ und die "Gefahr vor Voreingenommenheit bzw. die Gefahr einer unseriösen und nicht rechtsgenüglichen Begutachtung", weshalb dieser in den Ausstand zu versetzen sei.