3. 3.1. Die Beschwerdeführerin begründet ihr Ausstandsbegehren gegen Dr. med. B._____ im Wesentlichen damit, dass dieser früher für die vormalige PMEDA AG, Zürich, tätig gewesen sei. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) habe die Zusammenarbeit mit dieser Gutachterstelle gestützt auf eine am 4. Oktober 2023 veröffentlichte Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) wegen "gravierender Mängel" beendet. Dr. med. B._____ habe von [Monat] (recte: [Monat]; vgl. den entsprechenden Handelsregisterauszug in Beschwerdebeilage [BB] 4) [Jahr] bis [Monat und Jahr] als Verwaltungsrat der PMEDA AG geamtet.