2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 7. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "Es sei die Zwischenverfügung der [Beschwerdegegnerin] vom 7. Oktober 2024 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Beschwerdeführerin nicht durch Dr. B._____ und Dr. C._____, sondern durch andere Gutachter begutachten zu lassen." Gleichzeitig ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 25. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3-