1. Die 1977 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 30. August 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin insbesondere die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin ab und stellte dieser schliesslich mit Vorbescheid vom 13. Mai 2024 gestützt auf eine Beurteilung ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.