Damit eruiert werden könne, ob unter den vom RAD beschriebenen Voraussetzungen wirklich noch eine Arbeitsfähigkeit vorliege und in welchem Ausmass dies gegebenenfalls der Fall sei, würde sie eine berufliche Abklärung mittels Arbeitstrainings vorschlagen. Damit könne ermittelt werden, unter welchen Voraussetzungen oder Gegebenheiten trotz der gesundheitlichen Einschränkung eine Eingliederung möglich sei (VB 71 S. 3).