Nachdem die Beschwerdeführerin der zuständigen Eingliederungsberaterin der Beschwerdegegnerin gegenüber am 19. September 2022 angegeben hatte, sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht eingliederungsfähig zu fühlen, wurde der Eingliederungsprozess jedoch mit Bericht vom 20. September 2022 abgeschlossen. Die Beschwerdeführerin wurde darüber informiert, dass sie sich, falls Eingliederungsmassnahmen zu einem späteren Zeitpunkt möglich seien, wieder melden solle (VB 38, 39). Eine entsprechende Kontaktaufnahme seitens der Beschwerdeführerin fand ausweislich der Akten im weiteren Verlauf nicht statt.