Diese Arbeitsstelle sollte sie auch antreten im Sinne eines Arbeitsversuches. Aber zum jetzigen Zeitpunkt brauche die Beschwerdeführerin eine Rente der IV, um überleben zu können. Es werde daher darum gebeten, dass die Beschwerdeführerin noch einmal etwas genauer evaluiert und betreffend ihre Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit ihrer gesundheitlichen Position mehr Gerechtigkeit zugekommen gelassen werde (VB 73 S. 2).