sei nun geplagt von Doppeltsehen sowie Unsicherheit beim Gehen und habe somit unter all diesem langjährigen Stress "ein ganzkörperliches Schmerzsyndrom erlitten". Die Schulmedizin sei überfordert mit ihren Leiden, weil man nicht genügend objektive Befunde in der Peripherie finde, aber die Beschwerdeführerin sei aus psychiatrischer Sicht am Ende ihrer Kräfte (VB 73 S. 1). Die einzige Arbeitsleistung, die sie noch erbringen könne, sei diejenige im Pensum von ca. 30 % an ihrer alten Arbeitsstelle in der Kinderbetreuungsinstitution als Assistentin. Diese Arbeitsstelle sollte sie auch antreten im Sinne eines Arbeitsversuches.