2.4. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen Bericht ihrer behandelnden Ärztin Dr. med. C._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 27. November 2024 ein. -3- 2.5. Am 15. Januar 2025 reichte die Beschwerdeführerin einen Bericht ihrer Arbeitgeberin vom 8. Januar 2025 zu den Akten. 2.6. Mit Eingabe vom 22. Januar 2025 verzichtete die Beigeladene auf das Einreichen einer Stellungnahme. 2.7. Am 10. Februar 2025 reichte die Beschwerdeführerin zwei Berichte der Augenklinik D._____ vom 24. Dezember 2024 und 28. Januar 2025 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: