2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 3. Oktober 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 03.10.2024 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei rückwirkend ab 01.11.2022 eine Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren medizinischen Abklärungen an die Beschwerdegegner[i]n zurückzuweisen. 4. Subeventualiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, berufliche Eingliederungsmassnahmen zu prüfen.