In der Stellungnahme der Abklärungsperson vom 19. Dezember 2022 finden sich zudem Angaben zur Lebenssituation des Ehemannes der Beschwerdeführerin. Der Abklärungsbericht vom 7. Juni 2022 samt Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 weist grundsätzlich detaillierte und nachvollziehbare Ausführungen bezüglich der Einschränkungen der Beschwerdeführerin sowie der von den Familienangehörigen (Ehemann, zwei Töchter) in den einzelnen Bereichen geleisteten Unterstützung auf (VB 103). So ist dem Abklärungsbericht vom 7. Juni 2022 und der Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 zu entnehmen, dass die Abklärungsperson davon ausging, dass die - 16 -