6.4.3. Der Abklärungsbericht vom 7. Juni 2022 wurde von einer Fachspezialistin des Abklärungsdienstes der Beschwerdegegnerin und somit von einer qualifizierten Abklärungsperson erstellt. Diese hatte Kenntnis von den von den SMAB-Gutachtern gestellten Diagnosen, berücksichtigte die örtlichen Gegebenheiten, die von der Beschwerdeführerin angegebenen gesundheitlich bedingten funktionellen Einschränkungen sowie deren familiäre Verhältnisse. In der Stellungnahme der Abklärungsperson vom 19. Dezember 2022 finden sich zudem Angaben zur Lebenssituation des Ehemannes der Beschwerdeführerin.