. Die SMAB-Gutachter führten dabei insbesondere aus, dass es sich bei den beschriebenen neuropsychologischen Funktionsstörungen aus psychiatrischer Sicht eher um leichte neuropsychologische Funktionsstörungen handle. Zudem wiesen sie darauf hin, dass sich anlässlich der psychiatrischen und neurologischen Untersuchung keine Hinweise auf eine Störung der Konzentration oder Aufmerksamkeit ergeben hätten. Auch sei eine eindeutige Korrelation von Schmerzen mit mittelschweren neuropsychologischen Defiziten nicht belegt (VB 89 S. 4 f.). Aus den genannten Gründen ist unabhängig des von Dr. med.