72.1 S. 41 ff., 53 f.). In der ergänzenden Stellungnahme vom 15. September 2021 wurde die Diagnose einer Anpassungsstörung unter Hinweis auf die wissenschaftliche Literatur auch unter Berücksichtigung der Dauer des Auftretens der Symptomatik von unter zwei Jahren bestätigt und ausserdem darauf hingewiesen, dass sich die von der Beschwerdeführerin beschriebenen Einschränkungen von Ausdauer- und Konzentrationsfähigkeit nicht auf Befundebene widergespiegelt hätten (VB 89 S. 3).