In Bezug auf den im neurologischen Teilgutachten vom 21. Oktober 2020 festgehaltenen Zeitpunkt der Befundverbesserung wiesen die SMAB- Gutachter in der Stellungnahme vom 15. September 2021 zudem darauf hin, dass sich ein neuropathisches Schmerzsyndrom nach einer traumatischen Verletzung in der Regel nach acht Wochen vollständig ausgebildet habe und sich dann in der Folge nicht mehr substanziell ändere, weshalb aus neurologischer Hinsicht davon ausgegangen werde, dass ab diesem Zeitpunkt, d.h. acht Wochen nach der Operation des linken Kniegelenkes vom 6. Februar 2019 (vgl. VB 72.1 S. 79), wieder eine Arbeitsfähigkeit von 80 % bestanden habe (vgl. VB 89 S. 5).