Hinzu komme, dass der von ihm angenommene Zeitpunkt der Befundverbesserung und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit von noch 20 % (nach einer Arbeitsunfähigkeit von 100 %) aus neurologischer Sicht nicht nachvollziehbar sei. Diese Einschätzung stehe im Widerspruch zu den vorliegenden medizinischen Beurteilungen, welche im Januar 2020 eine Befundverbesserung ausweisen würden, und zum Abklärungsbericht vom 7. Juni 2022, in welchem erst per Dezember 2020 von einer Verbesserung ihres Gesundheitszustandes ausgegangen worden sei (Beschwerde S. 5 f.).