4. 4.1. In Bezug auf das SMAB-Gutachten vom 9. Dezember 2020 macht die Beschwerdeführerin zunächst geltend, der daran beteiligte Gutachter Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie für Chirurgie, erwecke den Anschein der Befangenheit. Dieser habe gemäss dem orthopädisch-traumatologischen Teilgutachten vom 7. Oktober 2020 eigene Abklärungen bezüglich des Bestehens eines Unfallereignisses getätigt