Die Gehstrecke sei eingeschränkt und betrage beschwerdefrei etwa einen Kilometer. Aufgrund der wiederkehrenden Beschwerden beider Kniegelenke seien zusätzliche Pausen erforderlich, die zumutbare Arbeitszeit betrage 8,5 Stunden mit einer Leistungseinschränkung von -5- 20 %. Die geistige Leistungsfähigkeit sowie die psychische Belastbarkeit seien nicht beeinträchtigt (VB 72.1 S. 9 ff.). In ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 15. September 2021 hielten die SMAB-Gutachter an dieser Einschätzung fest (VB 89).