1.2. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Aufgabenbereich Haushalt (Abklärungsbericht vom 7. Juni 2022). Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens holte die Beschwerdegegnerin bei der zuständigen Abklärungsperson eine Stellungnahme zum Abklärungsbericht vom 7. Juni 2022 ein (Stellungnahme vom 19. Dezember 2022), tätigte weitere medizinische Abklärungen und nahm erneut Rücksprache mit dem RAD. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 wies die Beschwerdegegnerin sodann das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin erneut ab.