Sie nahm daraufhin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens holte sie eine Stellungnahme der SMAB AG Bern zum Gutachten vom 9. Dezember 2020 (ergänzende Stellungnahme vom 15. September 2021) ein und nahm erneut Rücksprache mit dem RAD. Mit Verfügung vom 23. September 2021 wies die Beschwerdegegnerin daraufhin das Rentenbegehren ab.