Am 18. Juli 2019 meldete sie sich unter Hinweis auf Beschwerden infolge von Knieprothesen sowie einer Nervenschädigung im linken Bein bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische und erwerbliche Abklärungen und zog die Akten der Unfallversicherung bei, welche unter anderem eine polydisziplinäre Begutachtung der Beschwerdeführerin durch die SMAB AG Bern veranlasst hatte (SMAB-Gutachten vom 9. Dezember 2020). Sie nahm daraufhin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).