1. 1.1. Die 1961 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt im Teilzeitpensum als Sachbearbeiterin in einer Schulverwaltung und in einem Verband tätig. Am 18. Juli 2019 meldete sie sich unter Hinweis auf Beschwerden infolge von Knieprothesen sowie einer Nervenschädigung im linken Bein bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.