4.2. Dr. med. B._____ setzte sich in ihrem Gutachten vom 24. Mai 2023 eingehend mit dem Vorliegen einer Aggravation bzw. einer nicht authentischen Symptompräsentation auseinander. Sie verwies insbesondere auf eine demonstrierte, ausgeprägte Pseudodemenz, ein vorbereitetes Antwortverhalten, eine Serumspiegelanalyse mit nicht nachweisbaren Werten sowie zahlreiche Lücken und Ungereimtheiten in der Dokumentation (VB 47 S. 16). Gleichzeitig führte Dr. med. B._____ auch Argumente an, die gegen die Annahme einer Aggravation bzw. einer nicht authentischen Symptompräsentation sprächen.