2.1. Der Beschwerdeführerin wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Dezember 2024 die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu ihrem -3- unentgeltlichen Vertreter wurde lic. iur. Claude Wyssmann, Rechtsanwalt, Oensingen, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: