Hingegen kann den Ausführungen von RAD-Ärztin Dr. med. B._____ betreffend die Beurteilung von Dr. med. C._____ nicht gefolgt werden. Entgegen ihrer Behauptung liegt keine blosse Aktenbeurteilung vor. Auch der Einbezug qualifizierter Hilfspersonen bei der Durchführung standardisierter Tests (ADI-R, ADOS-2) ist fachlich zulässig und in der Praxis üblich. Gemäss Eingabe von Dr. med. C._____ vom 10. Dezember 2025 haben die beiden eingesetzten Hilfspersonen bei der Testzentrale der Schweizer Psychologen die für die Anwendung der geforderten Un- -7-