a IVG verankerte Erfordernis der fachärztlichen Diagnose zur Gewährung von medizinischen Massnahmen bei Geburtsgebrechen gerechtfertigt. Es könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, wenn ein Grossteil der Autismus-Abklärungen ohne "eingängige" Beurteilung durch einen Facharzt/eine Fachärztin erfolgen. Die medizinischen Abklärungen erfüllten vorliegend somit nicht die gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. a IVG. Im Alter von sieben Jahren und vier Monaten sei der Junge entwicklungspädiatrisch von Dr. med. D._____, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, speziell Entwicklungspädiatrie, ausführlich untersucht worden.