Bei dem versicherten Jungen sei die Durchführung der gesamten Autismus-Testung offenbar durch andere Berufsgruppen erfolgt. Der Antrag müsse deshalb aus formalen Gründen abgelehnt werden, wobei auch inhaltlich Zweifel an dem Geburtsgebrechen 405 bestünden, da der versicherte Junge im Alter von sieben Jahren und vier Monaten entwicklungspädiatrisch ausführlich durch Dr. med. D._____ abgeklärt worden sei und dabei keine Auffälligkeiten aus dem autistischen Spektrum objektiviert worden seien (VB 42).