1. Der am 5. Januar 2011 geborene Beschwerdeführer wurde am 29. November 2023 von seiner Mutter zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin den medizinischen Sachverhalt ab und hielt mehrfach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD), ehe sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 28. Juni 2024 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend medizinische Massnahmen in Aussicht stellte.