Beurteilung werde aufgrund der somatischen Befunde eine Leistungsminderung von 10 % angenommen. Hinsichtlich der psychischen Situation sei im ABI-Gutachten vom 16. Dezember 2013 ein weitgehend unauffälliger psychiatrischer Befund beschrieben worden. Bei der aktuellen psychiatrischen Untersuchung habe sich eine deutliche Verschlechterung bis hin zu einer mittelgradigen Depression gezeigt (VB 276 S. 18 f.).