Hinsichtlich der festgestellten neuro-urologischen Erkrankung sei der Unfall als überwiegend wahrscheinliche Ursache der persistierenden Blasen-, Mastdarm- und Sexualfunktionsstörung anzusehen, wenn auch in Bezug auf die darüberhinausgehende Schmerzsymptomatik eine psychische Mitmodulation im Sinne einer funktionellen Störung anzunehmen sei. Auch sei das Unfallereignis die überwiegend wahrscheinliche "Ursache für die Auslösung der psychiatrischen affektiven Erkrankung" (VB 276 S. 15 f.).