Aus psychiatrischer Sicht könne keine Diagnose mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit eruiert werden. Zusammenfassend bestehe aus polydisziplinärer Sicht spätestens seit dem 1. Januar 2013 eine volle Arbeitsfähigkeit sowohl für die angestammte Tätigkeit als Pflegefachfrau wie auch für jede andere körperliche leichte bis schwere Tätigkeit (VB 182 S. 27). -7-