1.2. Mit Schreiben vom 7. August 2019 mit dem Betreff "Rückfall-/Spätfolgenmeldung" ersuchte die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin, deren Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem Unfall vom 1. Februar 2012 nochmals zu überprüfen (VB 233). Gestützt auf das im Rahmen ihrer daraufhin getroffenen Abklärungen von ihr eingeholte polydisziplinäre Gutachten der asim Begutachtung vom 13. Dezember 2021 verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 24. April 2023 bzw. 2. November 2023 das Vorliegen eines Rückfalls zum Unfall vom 1. Februar 2012 bzw. von Spätfolgen desselben und damit ihre erneute diesbezügliche Leistungspflicht.