2.3. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2024 gewährte der Instruktionsrichter der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten. -3- 2.4. Gleichentags lud der Instruktionsrichter verfügungsweise die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie liess sich in der Folge nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: