1. 1.1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Reinigungsfachfrau tätig und meldete sich am 19. November 2019 aufgrund psychischer Beschwerden bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin wies nach Durchführung verschiedener Abklärungen sowie eines Arbeitstrainings einen Rentenanspruch mit Verfügung vom 4. Oktober 2021 ab (IV-Grad: 0 %).