__ habe die erhebliche funktionelle Überlagerung mit einer subjektiv geprägten, hochgradigen Einschränkung nicht diskutiert; diagnostisch könne ihm in keiner Weise gefolgt werden (VB 149 S. 3). Betreffend die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung ist sodann darauf hinzuweisen, dass deren Herleitung und Begründung einer besonderen Achtsamkeit bedarf, insbesondere in Bezug auf das auslösende Trauma (Urteil des Bundesgerichts 9C_571/2023 vom 11. Januar 2024 E. 6.2 unter anderem mit Hinweis auf BGE 142 V 342 E. 5.2.2 S. 347).