Es bestehe zudem eine (vergleichsweise niedrigdosierte) Behandlung mit 10 mg Escitalopram und 100 mg Trazodon zur Nacht. Anlässlich der Laborkontrolle sei der Spiegel von Escitalopram, seinem Metaboliten und von Trazodon nur unterhalb des therapeutischen Bereichs gelegen, was gegen eine regelmässige Einnahme spreche und somit auf einen vergleichsweise geringen Leidensdruck hinweise (VB 117 S. 31). Diese Ausführungen sind nachvollziehbar. Des Weiteren ist das Einholen einer Fremdanamnese in erster Linie eine Frage des medizinischen Ermessens und rechtsprechungsgemäss nicht zwingend erforderlich (Urteil des Bundesgerichts 8C_560/2023 vom 18. Januar 2024 E. 7.2).