Daneben begründete Prof. Dr. med. B._____ ihre Arbeitsfähigkeitseinschätzung zusätzlich mit einer depressiven Verstimmung, wozu sie mangels entsprechenden Facharzttitels nicht kompetent ist. 4.4. In ihrem Bericht vom 22. Oktober 2024 (vgl. Beschwerde S. 6 ff.) führte Prof. Dr. med. B._____ ferner aus, der Beschwerdeführer sei als funktioneller Einhänder in seiner Situation ohne Sprachkenntnisse nicht fähig, "eine Tätigkeit auch von 10-50% % zu suchen" (BB 9). Dem ist zum einen -6-