2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Aargau vom 2.10.2024 sei aufzuheben und es sei die Sache zur Neubeurteilung des Rentenanspruches und des IV-Grades an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, zur Neubewertung des Rentenanspruches und des IV-Grades eine ergänzende medizinische Beurteilung einzuholen. - Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Beschwerdegegnerin. -"