Mit Vorbescheid vom 7. Mai 2021 stellte sie dem Beschwerdeführer sodann ab 1. April 2019 die Zusprache einer bis 31. Oktober 2020 befristeten ganzen Rente in Aussicht. Aufgrund dagegen erhobener Einwände nahm die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit dem RAD und veranlasste in der Folge eine bidisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers durch das ABI in den Disziplinen Psychiatrie und Handchirurgie (Gutachten vom 2. August 2023). Mit neuem Vorbescheid vom 6. Oktober 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer sodann ab 1. April 2019 eine halbe und ab 1. September 2020 eine bis 31. März 2021 befristete ganze Rente in Aussicht.